Mitfliegen/Mitspringen

Der Gesetzgeber (genauer gesagt, die Europäische Agentur für Flugsicherheit EASA) hat die rechtliche Situation für das Fliegen von Passagieren leider sehr verkompliziert. Luftsportler (ohne kommerzielle Fluglizenz) dürfen Passagiere in aller Regel nur mitnehmen, wenn es sich bei der Mitnahme um Flüge von A nach A handelt, die Flüge von kurzer Dauer sind (was genau “kurz” ist, erläutert der Gesetzgeber leider nicht) und wenn sie der Förderung des Luftsportes dienen. Unter diesen Rahmenbedingungen kannst Du bei den beiden  Luftsportvereinen in Grefrath nachfragen, ob Du mal mitfliegen kannst.

Rechtlich unproblematischer ist die Lage beim Mitfliegen in einem der Flugzeuge unserer beiden Flugschulen.

Wenn Du lieber aus einem Flugzeug springen möchtest, anstatt damit herumzufliegen, dann sind unsere Fallschirmspringer genau die richtigen Ansprechpartner für Dich

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